Viele Tennisvereine verlassen sich auf den Versicherungsschutz über ihren Verband oder Sportbund, ihren Ansprechpartner bei einer Gesellschaft. Doch gerade im Vereinsalltag entstehen Risiken, die dort nicht oder nur unzureichend abgesichert sind. Über unseren eigenen Rahmenvertrag speziell für Tennisvereine bieten wir Ihnen als Tennisverein maßgeschneiderte und verbesserte Absicherung – mit besonderen Vereinbarungen und exklusiven Klauseln, damit im Schadenfall kein böses Erwachen droht für Sie als Vereinsvorstände.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte und Beispiele aus der Praxis:
Falls bereits eine Absicherung über den Verband besteht, geht diese immer vor. Sie können die Sportbundversicherung einfach behalten. Wichtige Regelungen die dort aber fehlen ergänzen wir und die Vereinshaftpflicht ist dann deutlich reduziert. Das bedeutet: Sie haben einen doppelten Boden.
💡 Beispiel aus der Praxis:
Ein Jugendspieler verursacht während eines Turniers auf einer fremden Anlage einen Schaden. Besteht kein Schutz über den Verband, springt unsere Vereinshaftpflicht ein, die solche Schäden nämlich absichert.
Vorteil: Für Risiken, die bereits über den Verband abgesichert sind, erhalten Vereine 50 % Beitragsnachlass.
Nicht selten kommt es vor, dass Vereinsmitglieder oder Trainer durch Dritte geschädigt werden – und der Verantwortliche zahlungsunfähig oder nicht ermittelt werden kann. In solchen Fällen greift die Forderungsausfalldeckung.
💡 Beispiel aus der Praxis:
Ein Vereinsmitglied wird bei einem offiziellen Auswärtsspiel durch einen anderen Spieler verletzt. Der Schädiger kann keinen Schadenersatz leisten, da er zahlungsunfähig ist. Unsere Police übernimmt den finanziellen Ausgleich.
Oder: Die Vereinsanlage wird zerstört, der Täter kann nicht ermittelt werden.
Neben der klassischen Vereinshaftpflicht sind zahlreiche weitere Risiken automatisch mitversichert:
Vorstand und Mitglieder – auch bei Ansprüchen untereinander
Trainer während aller offiziellen Trainingszeiten
Spieler, Trainer und Schiedsrichter auf fremden Anlagen
Vereinsveranstaltungen wie Turniere, Stadtfeste, Weihnachtsmärkte oder Messeauftritte
Elektronische Datenübermittlung (z. B. Turnierorganisation, Spielergebnisse)
Auslandsschäden bei offiziellen Vereinsaktivitäten (weltweit, außer USA/Kanada)
💡 Beispiel aus der Praxis:
Der Verein organisiert einen Stand auf dem Stadtfest. Ein Pavillon wird bei Sturm beschädigt und verletzt einen Passanten. Dieser Schaden ist im Rahmen der erweiterten Vereinshaftpflicht abgesichert.
Unsere Inhaltsversicherung berücksichtigt die besonderen Anforderungen von Tennisvereinen:
Saisonbedingte Leerstände gelten nicht als Risiko, wenn regelmäßige Kontrollen stattfinden.
Erweiterte Deckung für Technik: Kassen- und Buchungssysteme, Kameras zur Spielanalyse, elektronische Anzeigen, Ballmaschinen oder die Flutlichtsteuerung.
💡 Beispiel aus der Praxis:
Die elektronische Spielstandsanzeige fällt durch Blitzschlag aus. Die Reparaturkosten sind über die Inhaltsversicherung abgesichert.
Auch die Vereinsanlage ist umfassend geschützt – von den Plätzen bis zu Nebengebäuden:
Außenanlagen & Tennisplätze: Versicherungsschutz bis 100.000 EUR, inkl. Turnierausfallkosten (Startgelder, Waren bis 500 EUR).
Grundstücksbestandteile wie Zäune oder Netze bis 50.000 EUR mitversichert.
Gebäudetechnik: Wärmepumpen, Flutlichtanlagen und andere fest verbaute Anlagen bis 100.000 EUR pro Jahr abgesichert (Selbstbehalt: 600 EUR).
Besonderheiten: Graffiti- und Vandalismusschäden, Traglufthallen (mit Bauartklasse III), sowie kleine Nebengebäude bis 30 m² sind eingeschlossen.
💡 Beispiel aus der Praxis:
Ein Tennisturnier muss abgesagt werden, weil ein Sturm die Plätze unbespielbar macht. Durch den Versicherungsschutz werden entgangene Startgelder und bereits bestellte Waren ersetzt.
Ob Trainerhaftung, Vereinsfeste, Technik oder die gesamte Anlage – mit unserem speziell auf Tennisvereine zugeschnittenen Versicherungskonzept sind Sie umfassend abgesichert. Die besonderen Vereinbarungen sorgen für Sicherheit in allen Bereichen des Vereinslebens.
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