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Scheinselbstständigkeit bei Tennistrainern: Rechtliche Risiken, Absicherung und moderne Lösungen für Vereine

Die Organisation von Tennistraining in Deutschland basiert häufig auf selbstständigen Trainern. Viele Tennisvereine arbeiten mit Honorarkräften oder freien Tennistrainern zusammen.

Doch aktuelle Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht – insbesondere das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts – haben die rechtliche Bewertung solcher Trainerstrukturen deutlich verändert.

Für Tennistrainer und Tennisvereine entstehen dadurch neue Herausforderungen: von möglichen Sozialversicherungsnachzahlungen bis hin zu rechtlichen Statusverfahren.

Gleichzeitig wird eine professionelle Absicherung für Trainer immer wichtiger – insbesondere durch Haft­pflicht-, Rechtsschutz- und Arbeitskraftabsicherung.

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Warum Scheinselbstständigkeit bei Tennistrainern ein wachsendes Thema ist

Nach §7 Sozialgesetzbuch IV liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, wenn eine Person in die Arbeitsorganisation eines Auftraggebers eingebunden ist und dessen Weisungen unterliegt.

Das Bundessozialgericht stellte im Herrenberg-Urteil (BSG, 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R) klar, dass selbst bei einem Honorarvertrag eine abhängige Beschäftigung vorliegen kann, wenn eine Lehrkraft organisatorisch in eine Einrichtung integriert ist.

Diese Rechtsprechung betrifft nicht nur Musikschulen, sondern auch viele andere Lehr- und Trainingsberufe – darunter insbesondere Tennistrainer im Vereinsbetrieb.

Typische Organisationsmodelle im Tennis

1. Selbstständiger Tennistrainer mit eigenem Geschäft

In diesem Modell arbeitet der Trainer als eigenständiger Unternehmer.

  • eigene Kundenakquise
  • freie Preisgestaltung
  • mehrere Auftraggeber
  • eigener Marktauftritt

Dieses Modell erfüllt häufig die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit.

Trotzdem sollten Tennistrainer ihre beruflichen Risiken professionell absichern – insbesondere durch eine Trainer-Haft­pflichtversicherung sowie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

2. Tennistrainer als Honorarkraft im Verein

Viele Vereine organisieren Trainingsgruppen und Trainingszeiten zentral.

  • Trainingszeiten werden durch den Verein festgelegt
  • Trainingsgruppen werden vom Verein organisiert
  • Trainer erhält Stundenhonorar

Genau diese Struktur kann nach aktueller Rechtsprechung ein Indiz für Scheinselbstständigkeit sein.

Die Folgen können erheblich sein:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Säumniszuschläge
  • rechtliche Verfahren

Für Trainer und Vereine ist daher eine frühzeitige Prüfung der Organisationsstruktur sinnvoll.

Übergangsregelung nach dem Herrenberg-Urteil

Der Gesetzgeber reagierte auf die neue Rechtsprechung mit einer Übergangsregelung bis Ende 2026.

Diese soll Organisationen Zeit geben, ihre Trainerstrukturen anzupassen und rechtssicher zu gestalten.

Langfristig wird jedoch eine klarere Trennung zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung notwendig sein.

Versicherungscheck für Tennistrainer

Viele Tennistrainer unterschätzen die rechtlichen und finanziellen Risiken ihrer Tätigkeit.

Eine professionelle Absicherung umfasst in der Regel:

  • Trainer-Haft­pflichtversicherung
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung
  • Absicherung der Arbeitskraft

Gerade bei rechtlichen Fragen rund um Scheinselbstständigkeit kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung entscheidend sein.

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Vorteile der Anstellung von Tennistrainern

Einige Tennisvereine entscheiden sich zunehmend für die feste Anstellung von Trainern.

Neben der rechtlichen Klarheit bietet dieses Modell auch attraktive Vorteile für Trainer.

Soziale Absicherung

  • Kranken­ver­si­che­rung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Betriebliche Alters­vorsorge

Über die betriebliche Alters­vorsorge können Trainer steuerbegünstigt Vermögen aufbauen.

Beiträge zur Alters­vorsorge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Arbeitskraftabsicherung

Eine zusätzliche Absicherung der Arbeitskraft – etwa über eine betriebliche Berufsunfähigkeitslösung – kann über den Arbeitgeber besonders effizient organisiert werden.

Durch steuerliche Förderung entsteht eine attraktive Möglichkeit, langfristige finanzielle Sicherheit aufzubauen.

Strategische Lösungen für Tennisvereine

Um rechtliche Risiken zu reduzieren, nutzen viele Vereine moderne Organisationsmodelle:

  • Zusammenarbeit mit Tennisschulen
  • Anstellung von Cheftrainern
  • hybride Trainerstrukturen

Parallel dazu sollte auch die Versicherungsstruktur regelmäßig überprüft werden.

Fazit

Die rechtliche Bewertung von Tennistrainern verändert sich aktuell deutlich.

Das Herrenberg-Urteil hat die Anforderungen an echte Selbstständigkeit verschärft und führt dazu, dass viele klassische Vereinsmodelle neu bewertet werden müssen.

Für Tennistrainer und Vereine ist es daher entscheidend,

  • die Organisationsstruktur rechtssicher zu gestalten
  • eine passende Versicherungsstruktur aufzubauen
  • die langfristige Absicherung der Trainer zu berücksichtigen

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FAQ: Scheinselbstständigkeit bei Tennistrainern

Wann gilt ein Tennistrainer als selbstständig?

Wenn er seine Tätigkeit eigenständig organisiert, mehrere Auftraggeber hat und nicht in die Organisation eines Vereins eingebunden ist.

Welche Risiken bestehen für Tennisvereine?

Bei Scheinselbstständigkeit können Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert werden.

Welche Versicherungen sind für Tennistrainer sinnvoll?

Trainer profitieren insbesondere von Haft­pflicht-, Rechtsschutz- und Arbeitskraftversicherungen.