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Vereinshaftpflichtversicherung – Schutz und Sicherheit für Tennisclubs

Vereinshaftpflichtversicherung - Wozu braucht man es? 

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Tennisclubs und deren Mitgliedern umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen, die aus Schäden im Vereinsleben entstehen können. Wir vermitteln dabei speziell entwickelte Deckungskonzepte, die einen optimalen Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse von Tennisvereinen zugeschnitten ist, gewährleisten.

Warum eine Vereinshaftpflichtversicherung wichtig ist

Vereine haben oft eine Vielzahl von Aktivitäten, bei denen Schäden an Per­sonen oder Sachen entstehen können. Die Vereinshaftpflicht prüft dabei die Ansprüche gegen den Verein, weist unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche. Somit ist diese Versicherung ein unverzichtbarer Schutz, der den Verein und seine Mitglieder vor erheblichen finanziellen Belastungen bewahrt.

Leistungsstarke Highlights der Vereinshaftpflichtversicherung

Mit bis zu 10 Mio. EUR Deckungs­summe können Verein, Mitglieder, Nichtmitglieder, die für den Verein tätig werden und Arbeitnehmer des Vereins abgesichert werden. Dabei sind Veranstaltungen, Leihe und Verleih, Tätigkeitsschäden mitversichert. Besonders wird es durch folgende Deckungen

  • Mietsachschäden bei Vereinsreisen: Deckung von Schäden an gemieteten Immobilien
  • Interne Ansprüche: Versichert sind auch Schäden, die Vereinsmitglieder untereinander verursachen, ab einer Schadenshöhe von 50 Euro.
  • Reiseveranstalter-Haft­pflicht: Wenn Tennisvereine Tennisreisen organisieren, greift der Versicherungsschutz ähnlich wie bei kommerziellen Reiseveranstaltern, inklusive Haftung für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Hier ist eine Deckung inklusive.

Umfassender Schutz für vielfältige Vereinsaktivitäten

Das Deckungskonzept deckt eine breite Palette von Vereinsaktivitäten ab, darunter:

  • Vereinsveranstaltungen: Schutz bei Mitgliederversammlungen, Vereinsfeiern und Wettbewerben.
  • Verleih und Vermietung: Absicherung beim Verleih und der Vermietung von Vereinsinventar wie Tennisschläger, Kleinfeldnetze etc.
  • Immobilien: Schutz für Haus- und Grundbesitz, einschließlich Baumaßnahmen und Abwasserschäden.

Besondere Deckungsinhalte

  • Öffentliche Veranstaltungen: Schutz bei der Ausrichtung von Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Besuchern.
  • Vereinsgaststätten: Versicherungsschutz für den Betrieb vereinseigener und selbst betriebener Gaststätten.
  • Jugendarbeit: Absicherung der Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit gemäß § 832 BGB.

Fazit

Die Vereinshaftpflichtversicherung  bietet einen umfassenden und maßgeschneiderten Schutz für Vereine. Durch die Berücksichtigung spezifischer Vereinsbedürfnisse und vielfältiger Leistungserweiterungen stellt sie sicher, dass Vereine und ihre Mitglieder optimal abgesichert sind.


Haftung durch den Sportbund - reicht das?

Ob die Haft­pflichtabsicherung über den Landessportbund (LSB) für einen Tennisverein ausreicht, hängt stark von den individuellen Gegebenheiten und Ansprüchen des Vereins ab sowie von der individuelle Regelung im Sportbund. Hier sind die wichtigsten Punkte, die bei der Beurteilung helfen:

 

Was deckt die Haft­pflicht über den Sportbund typischerweise ab?

 

Die meisten Landessportbünde in Deutschland bieten ihren Mitgliedsvereinen über eine Sammelversicherung Schutz, der oft mit einem Versicherer wie z. B. der ARAG oder HDI besteht. Enthalten ist meist:

 

  • Solide Vereinshaftpflicht (z. B. bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf der Anlage)

  • Veranstalterhaftpflicht (für Turniere, Vereinsfeste etc.)

  • Haft­pflicht für Übungsleiter / Trainer

  • Mitversicherung von Vorständen & ehrenamtlich Tätigen

Diese Grunddeckung ist solide und auf typische Risiken von Sportvereinen ausgelegt.

 

Wann reicht diese Absicherung NICHT aus?

 

Trotzdem gibt es Fälle, in denen eine eigene Zusatzversicherung oder eine individuellere Lösung nötig sein kann oder der Sportbund die Leistungen begrenzt:

 

  1. Eigene Tennisanlage mit zusätzlichem Risikopotenzial oder weiterer Nutzung

    z. B. wenn die Plätze öffentlich zugänglich sind oder viele Nichtmitglieder dort spielen, ebenso, wenn auch nicht-typische Sportarten mit angeboten werden.

  2. Kommerzielle Aktivitäten

    z. B. wenn der Verein Plätze an Dritte vermietet oder ein Vereinsheim betreibt, in dem gastronomischer Betrieb stattfindet, ebenso wenn der Verein Aktivitäten ausserhalb des Geländes z.B. auf Stadtfesten, Weihnachtsmärkten durchführt

  3. Trainer auf Honorarbasis oder Angestellte

    Sind nicht automatisch mitversichert, wenn sie nicht ausdrücklich unter die Vereinshaftpflicht fallen.

  4. Nichtmitglieder bei Veranstaltungen

    Turniere oder Kurse mit Nichtmitgliedern können zusätzlichen Absicherungsbedarf auslösen.

  5. Schäden an gemieteten oder gepachteten Sportanlagen

    Sachschäden an fremdem Eigentum sind nur begrenzt gedeckt.

  6. Schäden die untereinander stattfindenz.B. zwischen Vereinsfunktionär und Vereinsmitglied
  7. Be- und EntladeschädenPrivatfahrzeuge, die z.B. im Rahmen einer Vereinsveranstaltung genutzt wurden und beim Be- oder Entladen etwas beschädigt wurde. 
  8. Betrieb von Zelten oder Winterhallen
  9. Forderungsausfälle, die dann auftauchen, wenn z.B. die Tennisplätze zerstört wurden, der Zerstörer aber nicht ausfindig gemacht werden kann oder mittellos ist
  10. Haftungsfälle des Vorstands in seiner Vorstandsfunktion

 

Empfehlung von

Tennisversicherung.de

 

 

Ein Tennisverein sollte immer prüfen:

 

  1. Was genau ist über den Sportbund versichert?

    –> Dies steht im Versicherungsnachweis des LSB, ggf. auf der Website oder direkt beim Verband erhältlich.

  2. Welche Risiken sind nicht gedeckt?

    –> Hier unterstützen wir auch gerne und zeigen auf, wo wir typische Deckungslücken erkennen.

  3. Zusätzliche Absicherungen erwägen wie z. B.:

    • Vermögensschaden-Haft­pflicht für den Vorstand (D+O-Versicherung)

    • Erweiterte Veranstalterhaftpflicht

    • Gebäude- und Inventarversicherung für Vereinsheim & Anlagen

    • Unfall­ver­si­che­rung für Mitglieder, Gäste oder Trainer


    Unsere Lösung:

Da wir um die gute Leistung der Sportbundversicherung wissen, bieten wir unseren Kunden an, eine Differenzdeckung zur Sportbundversicherung zu installieren. Die zusätzlichen Leistungen einer vollumfänglichen Haft­pflicht werden installiert, die Kosten aber um 50 % reduziert.


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